AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
SOL Energia GmbH,
Posthalterweg 17 - 19, 26129 Oldenburg
Geschäftsführer: Dieter Sievers
Amtsgericht Oldenburg, Steuernummer: 64 213 02525

Präambel
Die SOL Energia GmbH vermittelt den Verkauf und die Montage von Solaran-lagen zur Stromerzeugung und Blockheizkraftwerken. Im Hinblick auf die Vermittlung von Solaranlagen kommt ausschließlich ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Liefer- und Montageunternehmen zustande, mit dem die Provi-sion für die Vermittlung abgerechnet wird, jedoch nicht mit dem Endkunden. Der ausschließliche Vertragspartner des Endkunden ist also das jeweilige Liefer- und Montageunternehmen.
Bezüglich des Vertriebs von LED-Produkten, tritt die SOL Energia als Herstel-ler und Großhandel auf. Installationen werden nach Absprache mit dem Kun-den gesondert angeboten. Im Bereich der Blockheizkraftwerke tritt die SOL Energia GmbH ausschließlich als Lieferantin/Vermittlerin und Verkäuferin auf; Montageleistungen sind nicht geschuldet.

I. Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich und Änderungen der Geschäftsbedingungen

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der SOL Energia GmbH, soweit nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen werden. Der Vertragspartner (Unternehmer oder Verbraucher) erkennt die Geltung der Bedingungen für bereits gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistungen sowie zukünftige Verträge an.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, Lieferanten oder Anderen erkennt die SOL Energia GmbH nicht an, es sei denn, sie hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Geschäftspartner in Textform oder in elektronischer Form bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Geschäftspartner nicht innerhalb von 4 Wo-chen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

2. Angebot / Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der SOL Energia GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die SOL Energia GmbH diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat. Der vom Käufer unterzeichnete Auftrag ist ein bindendes Angebot.

2.2. Werden Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestäti-gung geschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der SOL Energia GmbH maßgebend, soweit der Empfänger Kaufmann ist und nicht unverzüg-lich widerspricht.

2.3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleich-artiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Sol Energia GmbH, Am Palsterkiel 76, 26180 Rastede.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leis-tungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzun-gen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzufüh-ren ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hin-ausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im La-dengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeit-punkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich verein-barte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufser-klärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. Zahlung und Kontokorrent

3.1 Die SOL Energia GmbH ist auch entgegen ausdrücklicher anderer Best-immungen durch den Käufer berechtigt, eingehende Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung gegen den Käufer anzurechnen.

3.2 Erfüllungsort für die Zahlung ist Rastede bzw. eines der angegebenen Bankkonten der SOL Energia GmbH. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen und werden mit der Übergabe des Schecks oder Wechsels fällig.

3.3 Die Aufrechnung gegen die Vergütungsforderung der SOL Energia GmbH mit anderen, als mit unbestrittenen Gegenforderungen, Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderun-gen, ist ausgeschlossen.

3.4 Alle aus der Geschäftsbeziehung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden, soweit nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist, in ein Kontokor-rent eingestellt. Für das Kontokorrent gelten die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB.
Die Forderungen der SOL Energia GmbH, die in ein Kontokorrent eingestellt sind, sind mit handelsüblichen Zinsen, mindestens aber in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, zu verzin-sen.
Die Kontoauszüge der SOL Energia GmbH zum 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungs-abschlusses widerspricht. Die SOL Energia GmbH wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses gesondert hierauf hinweisen.


II. Verkaufs- u. Zahlungsbedingungen für LED-Produkte

1. Kaufpreis

1.1 Grundsätzlich gelten nur die von uns auf der Handelsrechnung bzw. Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Zahlungsbedin-gungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

1.2 Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hochwasser- oder Niedrigwasserzuschläge können von der SOL Energia GmbH dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach dem Vertragsschluss erfolgt.

1.3 Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Lieferung der Ware fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rech-nungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung berechnet.

1.4 Die Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, fällig:
50% Anzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung ohne Abzug
50% am Tage der Lieferung ohne Abzug.
Bei 100% Vorauszahlung gewähren wir 3% Rabatt.

1.5 Andere Zahlungsmodalitäten sind nur mit schriftlicher Zusage möglich.


2. Eigentumsvorbehalt

2.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kauf-preises und aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der SOL Energia GmbH. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Si-cherheit für eine etwaige Saldoforderung der SOL Energia GmbH. Der Eigen-tumsvorbehalt gilt bis zur vorbehaltlosen Einlösung von erfüllungshalber ange-nommenen Schecks und Wechseln fort.

2.2. Der Käufer ist auch vor vollständiger Bezahlung berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, weiter zu liefern oder zu be- oder verarbeiten.
Zur Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstigen Belastungen mit Rechten Dritter ist der Käufer nicht befugt. Dies betrifft sowohl die gelieferte Ware selbst, als auch die im Rahmen der Verarbeitung entstehenden Sachen, an denen die SOL Energia GmbH entsprechend nachstehender Bedingung Eigentum oder Miteigentum erwirbt.

2.3 Für den Fall der Weiterveräußerung oder Weiterlieferung tritt der Käufer schon jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Rechte gegen Dritte an die SOL Energia GmbH ab, welche die Abtretung annimmt. Gleiches gilt für Forderungen, die an die Stelle der unter Vorbehalt gelieferten Ware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen.
Der Käufer bleibt unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf berechtigt.
Der Käufer ist verpflichtet, der SOL Energia GmbH auf Verlangen die Schuld-ner der abgetretenen Forderungen zu benennen, die Abtretungsunterlagen herauszugeben und ihren Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Die SOL Energia GmbH verpflichtet sich, die Abtretung weder offen zu legen, noch eine Offenlegung zu verlangen, solange der Käufer seine vertraglichen Verpflichtun-gen aus der gesamten Geschäftsverbindung erfüllt.
Erhält der Käufer aus dem Weiterverkauf oder der Weiterlieferung Wechsel oder Schecks, tritt er die ihm zustehende Wechsel- oder Scheckforderung schon jetzt an die SOL Energia GmbH ab, welche die Abtretung annimmt. Die Urkunde verwahrt der Käufer für die SOL Energia GmbH.
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in eine laufende Rechnung einzustellen. Wird die Forderung dennoch in eine laufende Rechnung eingestellt, so tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche auf Kündigung, Saldofeststellung sowie seine Saldoforderung an die SOL Energia GmbH ab, welche die Abtretung annimmt.

2.4. Für den Fall der Verarbeitung gilt die SOL Energia GmbH als Herstellerin. Die SOL Energia GmbH erwirbt das Alleineigentum und für den Fall der Verar-beitung zusammen mit anderen Waren ein Miteigentum an den neu entstehen-den Sachen in einem Umfang, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht.
Der Käufer verwahrt in all diesen Fällen die Sachen für die SOL Energia GmbH.

2.5. Der Käufer hat die gelieferte Vorbehaltsware sowie die verwahrten Sachen auf seine Kosten in angemessener Weise gegen die üblichen Risiken zu versichern. Soweit dem Käufer in diesem Zusammenhang wegen Beschädi-gung, Minderung, Verlust, Untergang oder sonst Forderungen gegen einen Dritten zustehen, tritt der Käufer der SOL Energia GmbH schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen den Dritten ab. Die SOL Energia GmbH nimmt die entspre-chende Abtretung an.

2.6. Übersteigt der Wert der Forderungen und Rechte, die der SOL Energia GmbH abgetreten wurden, ihre Forderung aus der Warenlieferung um mehr als 10%, so verpflichtet sich die SOL Energia GmbH, auf Verlangen des Käufers, nach dessen Wahl zur Freigabe von Sicherheiten in einer Höhe, die erforder-lich ist, damit die Sicherungsgrenze von 110 % des Wertes der Vorbehaltswa-ren wieder unterschritten wird.


3. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist die SOL Energia GmbH berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der SOL Energia GmbH, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurück-zutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatz-forderung kann die SOL Energia GmbH 10 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.


4. Sachmangel

4.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegen-standes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

4.2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

4.2.1. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer der SOL Energia GmbH geltend machen.

4.2.2. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

4.2.3 Ersetzte Teile werden Eigentum der SOL Energia GmbH.

4.3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseiti-gungsan-sprüche nicht berührt.

4.4. Abschnitt 4 Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt 5 Haftung.


5. Haftung

5.1. Hat die SOL Energia GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die SOL Energia GmbH beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag der SOL Energia GmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorher-sehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausge-nommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die SOL Energia GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versiche-rungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versi-cherung. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-schluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständi-gen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sach-mängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbe-schränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der SOL Energia GmbH, ferner nicht für einen grob fahr-lässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

5.2. Unabhängig von einem Verschulden der SOL Energia GmbH bleibt eine etwaige Haftung der SOL Energia GmbH bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5.3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 3 abschließend gere-gelt.

5.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der SOL Energia GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungs-beschränkung entsprechend.

5.5 Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verlet-zung von Leben, Körper oder Gesundheit.


6. Rücktritt

Bei Rücktritt sind die SOL Energia GmbH und der Käufer verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

III. Schlussbestimmungen

1.1. Für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich Deut-sches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist: Am Palsterkiel 76 in 26180 Rastede der Erfüllungsort.

1.3. Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird das am Firmensitz der SOL Energia GmbH zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung von Geschäfts-beziehungen vereinbart.

1.4. Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit im Übrigen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Be-stimmung als vereinbart, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien am nächsten kommt.
Gleiches gilt für den Fall, dass einzelne Geschäftsbedingungen nicht Vertrags-bestandteil werden.

Oldenburg 01.02.2018

Impressum


Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):

SOL Energia GmbH
Posthalterweg 17-19
26129 Oldenburg
Geschäftsführender Gesellschafter:
Dieter Sievers


Kontakt:

E-Mail: info@sol-energia.eu
Tel.: 0441 – 20059022
Fax: 0441 – 20056645
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG):
DE 277 075 028
Handelsregister
HRB 205381
Zuständige Aufsichtsbehörde
Amtsgericht Oldenburg
Verantwortlicher für den Inhalt ist gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Dieter Sievers
Am Palsterkiel 76
26180 Rastede

Eingetragen in der Handwerksrolle Oldenburg
Betriebsnummer 2260553513


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Quelle: www.magazin-arbeitsrecht.eu





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